Auf die Frage, wie KI die Schule verändern wird, antwortet die Künstliche Intelligenz selbst, nämlich „Copilot“ der Suchmaschine „Bing“ u.a.:
Künstliche Intelligenz (KI) wird zweifellos den Schulalltag beeinflussen. Schon jetzt nutzen Schüler:innen KI zur Prüfungsvorbereitung, indem sie gelerntes Wissen mit von der KI gestellten Fragen überprüfen. Lehrkräfte verwenden Anwendungen wie ChatGPT, um den Unterricht vorzubereiten oder Ideen für Klassenarbeiten zu erhalten.
Medienpädagoge Prof. Dr. Edwin Hübner betont, dass Technologie uns befreien kann, aber wir müssen lernen, damit umzugehen. KI ist keine echte Intelligenz, sondern “geronnene Vergangenheit”, die auf Wahrscheinlichkeiten basiert. Er appelliert an Lehrer:innen, neue Aufgaben zu entwickeln, die Maschinen nicht erledigen können.
Das klingt alles ziemlich nett und harmlos. Wie überhaupt die Künstliche Intelligenz zumeist nett und harmlos daherkommt und still und heimlich schon längst in vielen Bereichen des Lebens präsent ist. Aber KI ist nicht harmlos. Ihr Einsatz wird die Schule – gleich welcher Art – nicht nur verändern, sondern vollständig „umkrempeln“. (Edwin Hübner).
Wir werden in unserem Seminar herausarbeiten,
- was KI ist und wie sie funktioniert,
- welche rechtlichen Grenzen für die Anwendung von KI bestehen und welche Freiräume oder Grauzonen für Manipulationen bleiben,
- welche Konsequenzen der Einsatz von KI für Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern hat, und
- wie sich Lehrkräfte darauf vorbereiten können und welche Fähigkeiten und Kenntnisse sie dafür erwerben sollten.
TERMIN: Wird noch bekanntgegeben
ORT: Bochum
REFERENT:
Prof. Dr. Edwin Hübner, Medienpädagoge, Freie Hochschule Stuttgart
PREISE: Teilnahmegebühr 390,00 € pro Person. Dieser Preis versteht sich inklusive Seminarunterlagen und Verpflegung; bei Buchung für mehrere Personen aus einer Einrichtung beträgt der Preis ab der zweiten Person 360,00 €.
Anmeldungen bitte bis spätestens 10 Tage vor dem Tag der Veranstaltung.
Höchstteilnehmerzahl 25 Teilnehmer.
Wir behalten uns vor, Seminare abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht wird.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
Bei der Anmeldung handelt es sich um einen Antrag, zu dessen Annahme wir nicht verpflichtet sind.