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Seminar 9 - Schulleitung an Ersatzschulen Qualifizierung in 7 Modulen, anerkannt vom Ministerium für Schule und Bildung17. Auflage September bis Dezember 2026 in Bochum Diese Qualifizierung für Schulleitungen richtet sich an alle Lehrkräfte an Ersatzschulen, die ein Schulleitungsamt innehaben oder anstreben. |
Qualifizierung in 7 Modulen
September bis Dezember 2026 in Bochum
Anerkannt vom Ministerium für Schule und Bildung NRW
Ziel dieser Fortbildung ist die Qualifizierung zu den Kenntnissen und Fähigkeiten, die Lehrkräfte brauchen, die heute Leitungsämter an Ersatzschulen innehaben oder anstreben, und zwar u. a. Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen Kommunikation und Kooperation, Personalmanagement und Qualitätsentwicklung in der Schule, die Entwicklung von Basiskompetenzen für die Bearbeitung von rechtlich relevanten Problemstellungen im Schulalltag sowie die Entwicklung der Fähigkeit zur Nutzung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten. Das Schulrecht wird vermittelt für die Bundesländer, die in der Fortbildung vertreten sind, auf jeden Fall aber für Ba-Wü, Hessen und für NRW.
Nach Absolvieren aller Module erhalten die Teilnehmer/innen eine Teilnahmebescheinigung, die in NRW auch als Nachweis für den Erwerb der Qualifikationen gemäß § 61 Abs. 6 Satz 1 Schulgesetz dient.
- Modul 1 Schulrecht und Aufgaben der Schulleitung (Surwehme): 14.-16. September 2026
- Modul 2 Aufsicht in der Schule (Surwehme): 28. September 2026
- Modul 3 Organisationsentwicklung/Personalentwicklung (Dahlem) Vereinsrecht (Janitzki): 29./30. September 2026
- Modul 4 Arbeitsrecht (Arend): 06.-08. Oktober 2026
- Modul 5 Pädagogische Führung (Freitag): 02./03. November 2026
- Modul 6 Selbstführung (Kühn): 16./17. November 2026
- Modul 7 Kommunikation (Rediger/Surwehme): 30. November - 02. Dezember 2026
TEILNAHMEGEBÜHR: 4.690,00 €, ab der/dem zweiten Teilnehmer*in aus einer Schule 4.490,00 €. Im Preis enthalten sind Skripten, Getränke und Pausenverpflegung. Nicht enthalten ist die Übernachtung.
TEILNEHMERZAHL: maximal 15; die Qualifizierung findet nur statt, wenn sich mindestens 10 Teilnehmer/innen angemeldet haben; Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
Für die Fortbildung September bis Dezember 2026: Bei Abmeldungen bis zum 30. April 2026 ist der halbe Teilnehmerbeitrag fällig. Bei Abmeldungen nach dem 30. April 2026 ist der volle Kostenbeitrag zu entrichten. Bei der Anmeldung handelt es sich um einen Antrag, zu dessen Annahme wir nicht verpflichtet sind.
Die Teilnahmegebühr ist zahlbar bis spätestens zum 15. August 2026.
Ort der Veranstaltungen:
Kanzlei Barkhoff und Partner mbB, Husemannplatz 3-4, 44787 Bochum,
Wegbeschreibung: https://www.barkhoff-partner.de/kontakt
REFERENT*INNEN:
Anja Surwehme, Angela Kühn, Jakob Janitzki, Klaus-Peter Freitag, Julian Arend, Hilmar Dahlem, Sonja Rediger





Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
>> Anmeldeformular für Herbst 2026