Seminar 006

 

 

Auf die Frage, wie KI die Schule verändern wird, antwortet die Künstliche Intelligenz selbst, nämlich „Copilot“ der Suchmaschine „Bing“ u.a.:

Künstliche Intelligenz (KI) wird zweifellos den Schulalltag beeinflussen. Schon jetzt nutzen Schüler:innen KI zur Prüfungsvorbereitung, indem sie gelerntes Wissen mit von der KI gestellten Fragen überprüfen. Lehrkräfte verwenden Anwendungen wie ChatGPT, um den Unterricht vorzubereiten oder Ideen für Klassenarbeiten zu erhalten.

Medienpädagoge Prof. Dr. Edwin Hübner betont, dass Technologie uns befreien kann, aber wir müssen lernen, damit umzugehen. KI ist keine echte Intelligenz, sondern “geronnene Vergangenheit”, die auf Wahrscheinlichkeiten basiert. Er appelliert an Lehrer:innen, neue Aufgaben zu entwickeln, die Maschinen nicht erledigen können.

Das klingt alles ziemlich nett und harmlos. Wie überhaupt die Künstliche Intelligenz zumeist nett und harmlos daherkommt und still und heimlich schon längst in vielen Bereichen des Lebens präsent ist. Aber KI ist nicht harmlos. Ihr Einsatz wird die Schule – gleich welcher Art – nicht nur verändern, sondern vollständig „umkrempeln“. (Edwin Hübner).

Wir werden in unserem Seminar herausarbeiten,

  • was KI ist und wie sie funktioniert,
  • welche rechtlichen Grenzen für die Anwendung von KI bestehen und welche Freiräume oder Grauzonen für Manipulationen bleiben,
  • welche Konsequenzen der Einsatz von KI für Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern hat, und
  • wie sich Lehrkräfte darauf vorbereiten können und welche Fähigkeiten und Kenntnisse sie dafür erwerben sollten.

TERMIN: Wird noch bekanntgegeben

ORT: Bochum

REFERENT:

Prof. Dr. Edwin Hübner, Medienpädagoge, Freie Hochschule Stuttgart

                        

PREISE: Teilnahmegebühr 390,00 € pro Person. Dieser Preis versteht sich inklusive Seminarunterlagen und Verpflegung; bei Buchung für mehrere Personen aus einer Einrichtung beträgt der Preis ab der zweiten Person 360,00 €.

Anmeldungen bitte bis spätestens 10 Tage vor dem Tag der Veranstaltung.

Höchstteilnehmerzahl 25 Teilnehmer.

Wir behalten uns vor, Seminare abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht wird.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

Bei der Anmeldung handelt es sich um einen Antrag, zu dessen Annahme wir nicht verpflichtet sind.

 

>> Ablaufplan Seminar 6

>> Anmeldeformular

 

Seminar 19

 
 
Grundkenntnisse für die Leitung von Schulen in freier Trägerschaft - Vier Seminare für Geschäftsführungen, Vorstände und andere Verantwortliche
Teil 1: Rechtsgrundlagen für Schulen in freier Trägerschaft
 
Geschäftsführer*innen und Vorstandsmitglieder (auch Aufsichtsräte) von Schulvereinen sind die Unternehmensführung der Schule. Von allen anderen Mitarbeiter*innen wird selbstverständlich eine solide fachliche Ausbildung erwartet. Nur ehrenamtliche Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind immer „ungelernte Kräfte“. Und auch für Geschäftsführer*innen von Schulvereinen gibt es keine passende Ausbildung.
 
Unsere Qualifizierung in vier Seminaren ist auf die Vermittlung solider Grundkenntnisse und Fähigkeiten für Geschäftsführende und (ehrenamtliche und hauptamtliche) Vorstandsmitglieder sowie sonstige verantwortlich Tätige ausgerichtet. 
 
Das erste Seminar liefert die rechtlichen Grundlagen für Schulen in freier Trägerschaft:
 
• Rechtsrahmen des Schulrechts: Europarecht, Grundgesetz, Schulgesetze, sonstige Gesetze, Verordnungen, Erlasse
• Verfahrensfragen zum Schulrecht
• Schulaufsicht
• Vom Schuldrecht zum Verantwortungsrecht
• Schulverträge: u.a. Privatrechtlicher Status, Abschluss und Auflösung
• Lehrgenehmigungen: Art. 7 GG, Gleichwertigkeit, Ersatzschulverordnung NRW
 
REFERENT*INNEN
 
Anja Surwehme, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und für Sozialrecht und Mediatorin
 
 
TERMIN:
 
Voraussichtlich Herbst 2025

PREISE: Teilnahmegebühr 440,00 € pro Person. Dieser Preis versteht sich inklusive Seminarunterlagen und Verpflegung; bei Buchung für mehrere Personen aus einer Einrichtung beträgt der Preis ab der zweiten Person 410,00 €.

Anmeldungen bitte bis spätestens 10 Tage vor dem Tag der Veranstaltung.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

Bei der Anmeldung handelt es sich um einen Antrag, zu dessen Annahme wir nicht verpflichtet sind.

Im Preis enthalten sind jeweils Skripten, Getränke und Pausenverpflegung. 

TEILNEHMERZAHL: maximal 15; die Qualifizierung findet nur statt, wenn sich mindestens 10 Teilnehmer/innen angemeldet haben.

ACHTUNG: Die Anmeldung ist verbindlich.

ORT DER VERANSTALTUNGEN:

Kanzlei Barkhoff und Partner mbB, Husemannplatz 3-4, 44787 Bochum,

Wegbeschreibung: https://www.barkhoff-partner.de/kontakt

 

>> Anmeldeformular

 
 

Seminar 21

 

Grundkenntnisse für die Leitung von Schulen in freier Trägerschaft - Vier Seminare für Geschäftsführungen, Vorstände und andere Verantwortliche
 
Teil 3: Arbeitsrecht an Schulen in freier Trägerschaft
 
Geschäftsführer*innen und Vorstandsmitglieder (auch Aufsichtsräte) von Schulvereinen sind die Unternehmensführung der Schule. Von allen anderen Mitarbeiter*innen wird selbstverständlich eine solide fachliche Ausbildung erwartet. Nur ehrenamtliche Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind immer „ungelernte Kräfte“. Und auch für Geschäftsführer*innen von Schulvereinen gibt es keine passende Ausbildung.
 
Unsere Qualifizierung in vier Seminaren ist auf die Vermittlung solider Grundkenntnisse und Fähigkeiten für Geschäftsführende und (ehrenamtliche und hauptamtliche) Vorstandsmitglieder sowie sonstige verantwortlich Tätige ausgerichtet. 
 
Das dritte Seminar gibt einen Überblick über praxisrelevante Fragen des Arbeitsrechts in Ersatzschulen.

Es geht insbesondere ein auf

  • die Gestaltung des Arbeitsvertrages mit Befristung und Probezeit,
  • Honorarvertrag,
  • Vertrag mit geringfügig Beschäftigten (520,- € - Vertrag),
  • Übungsleiterpauschale,
  • Kündigung: Formelle Aspekte, fristgerechte und fristlose Kündigung,
  • Betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung,
  • Dienstanweisung, Ermahnung, Abmahnung,
  • Aufhebungsvertrag

Im Seminar sind jederzeit Fragen und Anmerkungen der Teilnehmer/innen erwünscht. Zum Seminar gehört auch die praktische Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse durch die Lösung von Fallbeispielen in Kleingruppen.

Das Seminar ist konzipiert für gemeinnützige Einrichtungen und richtet sich an Geschäftsführer/innen, Vorstandsmitglieder, Personalbeauftragte, Schulleitungsmitglieder und andere Personen, die mit arbeitsrechtlichen Fragen Kontakt haben.

PREISE: Teilnahmegebühr 440,00 € pro Person. Dieser Preis versteht sich inklusive Seminarunterlagen und Verpflegung; bei Buchung für mehrere Personen aus einer Einrichtung beträgt der Preis ab der zweiten Person 410,00 €.

Anmeldungen bitte bis spätestens 10 Tage vor dem Tag der Veranstaltung.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

Bei der Anmeldung handelt es sich um einen Antrag, zu dessen Annahme wir nicht verpflichtet sind.

Im Preis enthalten sind jeweils Skripten, Getränke und Pausenverpflegung. 

TEILNEHMERZAHL: maximal 15; die Qualifizierung findet nur statt, wenn sich mindestens 10 Teilnehmer/innen angemeldet haben.

ACHTUNG: Die Anmeldung ist verbindlich.

ORT DER VERANSTALTUNGEN:

Kanzlei Barkhoff und Partner mbB, Husemannplatz 3-4, 44787 Bochum,

Wegbeschreibung: https://www.barkhoff-partner.de/kontakt

>> Anmeldeformular


TERMIN: Wird noch bekanntgegeben


REFEREN:

Julian Arend, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht                                                                              

 20230719 123407


Barkhoff Seminare GbR, Husemannplatz 3, 44869 Bochum

Fax: 0234/6106029

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!eDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


>> Seminarablauf in druckfähiger Form (PDF)

>> Anmeldeformular


Seminar 20

 

Grundkenntnisse für die Leitung von Schulen in freier Trägerschaft - Vier Seminare für Geschäftsführungen, Vorstände und andere Verantwortliche
Teil 2: Vereinsrecht, Eigentum, Stiftungen
 
Geschäftsführer*innen und Vorstandsmitglieder (auch Aufsichtsräte) von Schulvereinen sind die Unternehmensführung der Schule. Von allen anderen Mitarbeiter*innen wird selbstverständlich eine solide fachliche Ausbildung erwartet. Nur ehrenamtliche Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind immer „ungelernte Kräfte“. Und auch für Geschäftsführer*innen von Schulvereinen gibt es keine passende Ausbildung.
 
Unsere Qualifizierung in vier Seminaren ist auf die Vermittlung solider Grundkenntnisse und Fähigkeiten für Geschäftsführende und (ehrenamtliche und hauptamtliche) Vorstandsmitglieder sowie sonstige verantwortlich Tätige ausgerichtet. 
 
Das zweite Seminar liefert die Grundlagen für das Vereinsrecht, ferner für Eigentumsverhältnisse und die Ergänzung durch Stiftungen:
 
• Grundzüge des Vereins- und Gesellschaftsrechts: Rechtsformen, Organe, Mitgliedschaft, Haftung
• Eigentumsverhältnisse an Schulen, Erbbaurecht, Grundbuch und Rangverhältnisse, Darlehen, Vermietung
• Aufgabe der Fördervereine
• Sozial gebundenes Eigentum
• Stiftungen, Finanzierungsfragen, Fundraising 
 
REFERENT*INNEN
 
Axel Janitzki, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Notar a.D.
Jakob Janitzki, Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht)
 
 
TERMIN:
 
Wird noch bekanntgegeben

PREISE: Teilnahmegebühr 440,00 € pro Person. Dieser Preis versteht sich inklusive Seminarunterlagen und Verpflegung; bei Buchung für mehrere Personen aus einer Einrichtung beträgt der Preis ab der zweiten Person 410,00 €.

Anmeldungen bitte bis spätestens 10 Tage vor dem Tag der Veranstaltung.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

Bei der Anmeldung handelt es sich um einen Antrag, zu dessen Annahme wir nicht verpflichtet sind.

Im Preis enthalten sind jeweils Skripten, Getränke und Pausenverpflegung. 

TEILNEHMERZAHL: maximal 15; die Qualifizierung findet nur statt, wenn sich mindestens 10 Teilnehmer/innen angemeldet haben.

ACHTUNG: Die Anmeldung ist verbindlich.

Die Teilnahmegebühr ist zahlbar bis spätestens zum *

ORT DER VERANSTALTUNGEN:

Kanzlei Barkhoff und Partner mbB, Husemannplatz 3-4, 44787 Bochum,

Wegbeschreibung: https://www.barkhoff-partner.de/kontakt

>> Anmeldeformular

 

 

 

 

 

Wer heute – wie auch immer: als Lehrkraft, als Elternteil, als Schüler*in – an einer Schule in freier Trägerschaft mitwirkt, wird konfrontiert damit, dass die Schule in Selbstverwaltung betrieben werde. Leider weiß aber eigentlich niemand mehr so recht, was das bedeutet. An Freien Alternativschulen erinnern sich die Lehrkräfte an ihre Pionierzeiten, als alle Beteiligten an allen Belangen der Schule beteiligt waren. Einige „altgediente“ Lehrer*innen an Waldorfschulen wissen noch, was Rudolf Steiner zur Notwendigkeit der Selbstverwaltung an Waldorfschulen gesagt hat. Aber damit ist heute auch nicht mehr viel geholfen. Steiner postulierte 1919:

Dem Geistesleben kann nur seine Kraft werden, wenn es von dem Staatsleben wieder losgelöst wird, wenn es ganz auf sich selbst gestellt wird. Was im Geistesleben lebt, insbesondere das Schulwesen, muss seiner Selbstverwaltung übergeben werden, von der obersten Spitze der Verwaltung des Geisteslebens bis zum Lehrer der untersten Schulstufe.

Zur Zeit der Begründung der ersten Waldorfschule muss man sich die Bereiche, die innerhalb der Schule selbstverwaltet werden sollten, so vorstellen, dass der Unterricht organisiert, die Zeugnisse erteilt und die Schulräume in Ordnung gehalten werden mussten. Einmal im Jahr kam vermutlich der Schulrat. Aber ansonsten konnten sich die Lehrkräfte ganz auf ihren Unterricht konzentrieren.

Heute gibt es in NRW eine Sammlung aller zu beachtenden Schulvorschriften, die das Format eines Telefonbuchs aus seligen Zeiten hat. Ferner ist der Datenschutz zu beachten, der Arbeitsschutz, die politisch korrekte Achtung aller Beteiligten, und der Schulaufsicht müssen regelmäßig Unmengen von Formularen und Nachweisen geliefert werden. In anderen Bundesländern sieht es nicht wesentlich anders aus.

Heißt Selbstverwaltung heute, dass Lehrkräfte das alles selbst leisten sollen? Dass dann das Geistesleben, also die pädagogische Qualität der Schule, besonders gut ist?

Die Waldorfschule steht heute vor der Frage, wie die Verwaltung der Schule neu und der heutigen Situation entsprechend geleistet werden kann, ohne dass das Steinersche Ideal von Selbstverwaltung „verraten“ wird. Und die Frage einer zeitgemäßen Selbstverwaltung stellt sich auch bei allen anderen Schulen in freier Trägerschaft, denn auch für sie ist die Freiheit der Schule von staatlicher Bevormundung nach wie vor ein unverzichtbares Merkmal.

Inhalte:

  • Die Selbstverwaltung nach Rudolf Steiner 1919 und die Selbstverwaltung nach Frederic Laloux 2014 – was ist heute praktikabel?
  • Selbstverwaltung und Führung – Wie verträgt sich das?
  • Der Generationswechsel: Von den „Boomern“ über die "Generation Golf" bis zu den „Millenials“- Vom absoluten Idealismus bis zum Anspruch auf Teilzeit-Arbeit: Wie sieht die Selbstverwaltung aus, wenn sie für alle Generationen verträglich sein soll?
  • Drei Eckpfeiler jeder Selbstverwaltung: Beratung, Delegation und Moderation
  • Verbindlichkeit (Regeln) und Handlungsspielräume (Grundsätze) als sich ergänzende Strukturierungselemente
  • Die Struktur einer Schule in freier Trägerschaft: Träger und Schule
  • Satzungen, Geschäftsordnungen, Schulordnungen
  • Schulverträge, Arbeitsverträge
  • Organe und ihre Zusammenarbeit: Mitgliederversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat, Kuratorium, Finanzkreis, Personalkreis, Schulleitung, Elternvertretung, Schüler*innenvertretung, etc.
  • Weitere Inhalte je nach den Bedürfnissen der Teilnehmenden.

 


NÄCHSTER TERMIN: Wird noch bekanntgegeben


ORT: Bochum


REFERENT*INNEN DES SEMINARS:

  • Anja Surwehme, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Sozialrecht, Mediatorin,
  • Jakob Janitzki, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht,


PREISE: Teilnahmegebühr 390,00 € pro Person. Dieser Preis versteht sich inklusive Seminarunterlagen und Verpflegung; bei Buchung für mehrere Personen aus einer Einrichtung beträgt der Preis ab der zweiten Person 360,00 €.


Anmeldungen bitte bis spätestens 10 Tage vor dem Tag der Veranstaltung.

Höchstteilnehmerzahl 25 Teilnehmer.

Wir behalten uns vor, Seminare abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht wird.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

Bei der Anmeldung handelt es sich um einen Antrag, zu dessen Annahme wir nicht verpflichtet sind.

 

>> Anmeldeformular

 

Diese Website verwendet Cookies. Mit der weiteren Nutzung stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem Datenschutzhinweis.

Ich akzeptiere Cookies auf dieser Website