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NEU: Tagesseminar Ersatzschulrecht für Jurist/innen - Neuer Termin vorausssichtlich 2025 |
Seminar 11: Ersatzschulrecht für Jurist/innenUnser Seminar vermittelt Grundkenntnisse und weiterführende Hinweise zu den wichtigsten Rechtsgebieten des Ersatzschulrechts und methodische Hinweise für das richtige Vorgehen bei Rechtsproblemen von Ersatzschulen. Damit wendet sich das Seminar vor allem an Jurist/innen in Vorständen von Ersatzschulen |
Wer Juristin oder Jurist ist und seine Kinder an einer Schule in freier Trägerschaft unterrichten lässt, begegnet einer großen „Gefahr“: Sie oder er wird – wenn der Beruf, Anwält/in oder Richter/in, erst einmal bekannt ist - ganz schnell für verantwortliche Posten in Vorständen oder Aufsichtsräten von Schulträgern oder Fördervereinen vorgeschlagen und – bei entsprechender Bereitschaft - selbstverständlich auch gewählt. Jeder möchte sich gerne für die Führung (Corporate Governance) der Schule die Kompetenz einer Juristin oder eines Juristen sichern. Denn das ist für viele Mitglieder der Schulgemeinschaft eine Garantie für eine gute Führung und eine kompetente Compliance der Verantwortungsorgane.
Ist es das wirklich?
Wer als Juristin oder Jurist in den Vorstand oder Aufsichtsrat eines Schulträgers (Verein, GmbH oder Genossenschaft) oder eines Fördervereins eintritt, wird sehr schnell von Rechtsproblemen überrascht, denen sie oder er weder im Jurastudium noch in der bisherigen Berufspraxis begegnet ist. Und dann stellt man fest, dass alle anderen auf den Juristen oder die Juristin blicken und von ihm bzw. ihr eine gesicherte und kompetente Lösung erwarten, während man selbst so wenig Ahnung hat wie alle anderen, aber als vermeintlicher Experte natürlich in besonderer Weise für richtiges Handeln und die sorgfältige Compliance haftet.
Beispiele:
- Was ist zu beachten bei Zuschusskürzungen oder Rückforderungen der Behörde?
- Wie kündige ich Schulverträge rechtswirksam?
- Was passiert, wenn Eltern einer von der Schule ausgesprochenen Ordnungsmaßnahme widersprechen?
- Was ist im Falle einer Kündigungsschutzklage zu beachten?
- Was muss ich als Jurist/in generell tun, um die erforderliche Sorgfalt bei der Ausübung des Vorstands- oder Aufsichtsratsamtes zu wahren und damit eine verschärfte Haftung zu vermeiden?
Unsere Kanzlei berät seit vielen Jahren Schulen in freier Trägerschaft aller Art. Wir sind auch Autoren des Handbuchs Keller/Krampen, Das Recht der Schulen in freier Trägerschaft, Nomos-Verlag Baden-Baden 2014.
Auf dieser Basis bieten wir ein Tages-Seminar speziell für Juristinnen und Juristen in Vorständen und Aufsichtsräten von Ersatzschulträgern an. Dabei vermitteln wir Grundkenntnisse und weiterführende Hinweise zu den wichtigsten Rechtsgebieten des Ersatzschulrechts und methodische Hinweise für das richtige Vorgehen bei Rechtsproblemen.
Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten dem beigefügten Seminarplan.
Referenten sind:
Anja Surwehme, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht/Sozialrecht, Mediatorin,
Jakob Janitzki, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Termin auf Anfrage
Der Seminarbeitrag beträgt 290 € pro Person und beinhaltet die Teilnahme, ein ausführliches Skript sowie einen Mittagsimbiss und Pausenverpflegung.
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Teilnehmer/innen begrenzt. Das Seminar findet nur statt, wenn mindestens 10 Anmeldungen vorliegen.
Barkhoff Seminare GbR, Husemannplatz 3, 44869 Bochum
Fax: 0234/6106029
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